Montag, 20.07.2026

Altglascontainer in Hanau Wolfgang um 150 Meter versetzt

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Der Standort der Altglascontainer im Pioneer Park in Hanau Wolfgang ist verlegt worden. Die Sammelbehälter stehen jetzt etwa 150 Meter weiter an der Ecke Hildegard von Bingen Allee und Christoph Kolumbus Straße. Nach Angaben der Stadt wurde die Veränderung vorgenommen, um dem Wunsch vieler Anwohnerinnen und Anwohner zu entsprechen und die Situation im unmittelbaren Einfahrtsbereich des Wohngebiets zu verbessern. Der neue Standort soll weiterhin gut erreichbar sein.

Warum der Standort verlegt wurde

Bislang befanden sich die Container unmittelbar an der Zufahrt zum Pioneer Park. Die neue Platzierung soll die Zufahrt entlasten und Beschwerden der Anwohnerschaft berücksichtigen. Die Stadtverwaltung betont, dass mit der Verlegung keine Einschränkung bei der Nutzbarkeit verbunden sei und die Entsorgung von Altglas weiterhin möglich bleibe.

Organisation der Glasentsorgung in Hanau

In der Stadt werden Glasverpackungen an insgesamt 126 Containerstandorten gesammelt. Die Sammlung erfolgt getrennt nach Weißglas, Braunglas und Grünglas. Andersfarbiges Glas, etwa blaues Glas, wird dem Grünglas zugeordnet. Die getrennte Erfassung ermöglicht eine hochwertige Verwertung, da das Material wieder eingeschmolzen und zu neuen Flaschen und Gläsern verarbeitet werden kann. Die Sammlung wird durch ein externes Entsorgungsunternehmen im Auftrag der Dualen Systeme durchgeführt.

Was in die Container darf und was nicht

In die Altglascontainer gehören restentleerte Glasverpackungen, nach Farben getrennt. Deckel können auf den Verpackungen verbleiben und müssen nicht abgeschraubt werden. Nicht eingeworfen werden dürfen Keramik, Porzellan, Geschirr, Trinkgläser, Vasen oder Flachglas. Diese Stoffe stören den Recyclingprozess und sind über Restmüll oder den Wertstoffhof zu entsorgen. Noch intakte Gegenstände können alternativ über lokale Tausch- oder Verschenkangebote weitergegeben werden.

Nutzungszeiten und rechtliche Hinweise

Aus Rücksicht auf die Anwohnerinnen und Anwohner ist die Nutzung der Container auf Werktage zwischen 7 und 20 Uhr beschränkt. Das Abstellen von Abfällen außerhalb der Container ist nicht zulässig und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Regelbußgeld in Höhe von 1 000 Euro geahndet werden.

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