Donnerstag, 06.08.2026

Waldbrandgefahr auf höchster Stufe: Grillverbot und zusätzliche Einschränkungen in Wiesbaden und Taunusstein

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Die Waldbrandgefahr in und um Wiesbaden hat ein neues Niveau erreicht. Die Stadt hat die Waldbrandwarnstufe auf Stufe 5 erhöht, die höchste Gefahrenstufe. Die Nachbarstadt Taunusstein orientiert sich angesichts der räumlichen Nähe an den Warnstufen aus Wiesbaden. Vor dem Hintergrund anhaltender Hitze und Trockenheit gelten Einschränkungen für städtische Grillplätze und für Grundstücke in Waldrandnähe.

Brandereignis und Warnstufen

Die Einstufung auf Stufe 5 folgt einer länger anhaltenden Periode ohne nennenswerte Niederschläge. Konkrete Gefahrenpotenzial hat kürzlich ein Waldbrand gezeigt, der am 5. August im Bereich zwischen Bad Schwalbach, Ortsteil Hettenhain, und Taunusstein, Ortsteil Seitzenhahn ausbrach. Die Warn- und Alarmstufen waren bereits unabhängig von diesem Einzelereignis festgelegt worden. Auf Landesebene hat das Hessische Forstministerium am 3. August die Alarmstufe A für die Forstverwaltung in ganz Hessen ausgerufen. Laut Ministerium führten örtliche Niederschläge nicht zu einer anhaltenden Entspannung der Lage.

Beschränkungen für Grillplätze und Grundstücke

Auf allen städtischen Grillplätzen bleibt das Entzünden von Feuer untersagt. Betroffen sind die Grillplätze Pfannkuchenwiese in Bleidenstadt, Hambach und Im Maisel in Neuhof. Die Anlagen können weiterhin nach vorheriger Reservierung für Picknicks und Aufenthalte genutzt werden, sofern kein offenes Feuer entfacht wird. Die Ordnungspolizei führt regelmäßige Kontrollen durch.

Darüber hinaus gelten enge Einschränkungen für Gaststätten und Kleingärten in unmittelbarer Waldrandnähe. Auf Grundstücken, die höchstens 100 Meter Luftlinie vom Waldrand entfernt liegen, sind Feuer, Pyrotechnik und das Abbrennen von Schnittgut nicht erlaubt.

Prävention, Überwachung und Verhaltensempfehlungen

Seit Jahresbeginn wurden in Hessen nach Angaben der Forstverwaltung rund 100 Waldbrände registriert. Betroffen war eine Gesamtfläche von etwa 165 000 Quadratmetern. Besonders gefährdete Waldbereiche werden verstärkt überwacht. Die Forstverwaltung stellt ihre technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert die Abstimmung mit örtlichen Brandschutzdienststellen.

Zum Schutz des Waldes ist das Rauchen im Wald ganzjährig verboten. Zufahrtswege müssen für Feuerwehr und Rettungskräfte frei bleiben. Fahrzeuge sollen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden und nicht auf trockenem Bodenbewuchs. Wer Rauch oder einen Brand bemerkt, wird gebeten, sofort den Notruf 112 zu informieren. Die Städte beobachten die Entwicklung der Waldbrandgefahr fortlaufend und geben bei Bedarf weitere Hinweise.

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