Die Stadt Eltville am Rhein hat zum Jahreswechsel Regeln für den Umgang mit Feuerwerk veröffentlicht und warnt vor Verstößen in sensiblen Bereichen. Erlaubt ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerk der Kategorie 2 nur am 31. Dezember und am 1. Januar und ausschließlich durch volljährige Personen. In bestimmten Zonen der Stadt ist das Zünden von Feuerwerkskörpern ganz untersagt.
Verbotszonen und besonders geschützte Bereiche
Das Abbrennen von Feuerwerk ist in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder und Altenheimen verboten. Zudem gelten Verbote bei besonders brandempfindlichen Gebäuden, namentlich in der Altstadt mit ihrem Fachwerkbestand. Konkret ist das Zünden von Feuerwerk in folgenden Bereichen untersagt: im Altstadtbereich der Kernstadt von Eltville, im Erbacher Bereich von der Marktstraße über den Markt bis zur Albrechtstraße sowie in der Neugasse, Friedrichstraße, Tannepädchen, Rheinstraße und Andreasgasse. In Hattenheim gilt das Verbot ab der Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Ende am Bahnhofsplatz. Im Stadtteil Martinsthal ist der Bereich des Lindenplatzes betroffen.
Sicherheitsauflagen und Hinweise der Stadt
Die Stadtverwaltung erinnert an einen früheren Großbrand in der Eltviller Altstadt, der durch einen fehlgeleiteten Feuerwerkskörper ausgelöst wurde und erheblichen Sachschaden verursachte. Vor diesem Hintergrund ruft Bürgermeister Patrick Kunkel dazu auf, pyrotechnische Raketen und Effektartikel vorzugsweise im Rahmen einer gemeinsamen Silvesterfeier am Rheinufer abzufeuern. Aus Sicherheitsgründen solle die Flugrichtung der Raketen zum Rhein gewählt werden.
Die Stadt empfiehlt, bei der Nutzung von Feuerwerksartikeln die Sicherheitsvorgaben der Hersteller zu beachten und auf pyrotechnische Effekte mit ausschließlicher Knallwirkung wie Böller und Kanonenschläge zu verzichten. Zudem bittet die Verwaltung darum, bestehende Halte und Parkverbote einzuhalten, damit Zufahrts und Aufstellflächen für Rettungskräfte frei bleiben. Anfallender Abfall ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
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