Der Verfassungsschutz hat die AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ eingestuft, woraufhin die Partei dagegen klagt. Die Rolle der Verfassungsschutz-Erkenntnisse für ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD wird intensiv diskutiert. Bundesinnenminister Dobrindt möchte den Ausgang der Klage abwarten, bevor über eine mögliche Verbotsentscheidung entschieden wird. Die SPD bereitet bereits eine Belegesammlung für ein potenzielles Verbot vor. Ein aktuelles Rechtsgutachten beleuchtet die Bedeutung des Verfassungsschutzgutachtens für Verbotsverfahren und vergleicht die Positionen des Verfassungsschutzes mit denen des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf Parteiverbote.
Experten und Politiker diskutieren intensiv über die mögliche Rolle des AfD-Gutachtens als Argumentationsgrundlage in einem möglichen Verbotsverfahren. Wesentliche Themen in dieser Debatte sind die Bedeutung von Menschenwürde und Verfassungsgrundsätzen sowie die Rolle von Aussagen und Programmen der AfD. Es wird betont, dass das Verfassungsschutzgutachten eine entscheidende Rolle in Verbotsverfahren spielen könnte und die Kriterien für verfassungsfeindliche Politik der AfD zentral sind. Die Diskussion über das Vorgehen und die Vorbereitung eines eventuellen Verbotsantrags wird intensiv geführt.