Eine IS-Rückkehrerin, die eine Jesidin als Sklavin misshandelt hatte, wurde zu mehr als neun Jahren Haft verurteilt. Nach einer Entscheidung des BGH muss die Länge der Strafe neu verhandelt werden.
Nadine K. wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zum Völkermord verurteilt. Sie reiste 2014 nach Syrien und weiter in den Irak, wo sie zusammen mit ihrem Mann den IS unterstützte, unter anderem durch Haushaltsführung und Erziehung von Kindern. Das Paar hielt eine jesidische Frau als Sklavin, zwang sie zur Hausarbeit und behandelte sie wie Eigentum. Es wird angenommen, dass Nadine K. aktiv dabei half, dass ihr Mann die Jesidin vergewaltigte.
Der BGH bestätigte die Feststellung der Misshandlung, sah jedoch Rechtsfehler bei der Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord. Das Oberlandesgericht Koblenz ist nun aufgefordert, das Strafmaß für Nadine K. neu zu verhandeln. Es konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie beim Völkermord an den Jesiden beteiligt war. Zentrale Punkte des Falles sind die Unterstützung des IS durch das Paar und die grausame Misshandlung der Jesidin.