Die Stadt Hanau hat die Grabstätte des Malers und Lehrers Richard Estler auf dem Friedhof Kesselstadt offiziell als Ehrengrab anerkannt. Die Stadt begründet den Schritt mit der Bedeutung Estlers für die lokale Kunstszene und der prägenden Rolle, die er als Pädagoge an der Staatlichen Zeichenakademie innehatte.
Begründung der Stadt
Oberbürgermeister Claus Kaminsky sagte, mit der Ernennung würdige die Stadt eine Persönlichkeit der Hanauer Kunst und Stadtgeschichte, deren Wirken weit über die Stadtgrenzen hinaus wirke und Generationen von Künstlerinnen und Künstlern beeinflusst habe. Die Auszeichnung erfolge nach der städtischen Richtlinie zur Anerkennung von Ehrengräbern. Stadträtin Isabelle Hemsley erklärte, Estler stehe beispielhaft für eine Generation von Künstlern, deren Lebenswerk durch die Umwälzungen des 20. Jahrhunderts geprägt worden sei, und die Ehrengrabwürdigung solle sein Andenken erhalten.
Lebensweg und künstlerisches Wirken
Richard Estler wurde am 28. September 1873 in Dresden geboren und starb am 27. Dezember 1952 in Frankfurt am Main. Nach einer ersten Ausbildung an der Gewerbeschule in Dresden studierte er von 1892 bis 1898 an der Kunstgewerbeschule Dresden. 1901 holte ihn Professor Max Wiese an die Königliche Zeichenakademie nach Hanau, 1921 wurde er zum Professor ernannt.
Wegen seiner Mitgliedschaft in der Loge Braunfels zur Dreieinigkeit geriet Estler in Konflikt mit den Nationalsozialisten. Ende 1934 wurde er vorzeitig und mit gekürzten Bezügen in den Ruhestand versetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg kehrte er für kurze Zeit an die Staatliche Zeichenakademie zurück. Zu seinen Schülerinnen und Schülern zählen unter anderem Louis Wahn, Bernd Oehmichen, Theodor Schäfer, Hans Fehlhaber und Clara Ewald-Weinhold.
Estlers Werk umfasst Zeichnungen, Aquarelle, Holzschnitte und Ölbilder. Er malte bevorzugt Landschaften, Naturdenkmale und Altstadtmotive, insbesondere aus Dresden, Frankfurt und Hanau. Seine Arbeiten wurden regelmäßig im Rhein Main Gebiet sowie in München und Berlin gezeigt und befinden sich heute überwiegend in Privatbesitz.
Regelung zur Grabpflege
Die Grabstätte auf dem Friedhof Kesselstadt ist als zweistelliges Erdwahlgrab angelegt. Die Stadt hat die gesamte Grabstätte als Ehrengrab anerkannt und übernimmt Pflege und Unterhaltung. Die städtische Regelung erlaubt die Übernahme auch vor Ablauf der Nutzungsrechte. Da in der Grabstätte weiterhin Angehörige beigesetzt werden und die Nutzungszeit derzeit bis 2029 läuft, wurde eine besondere Regelung getroffen, um die dauerhafte Pflege sicherzustellen.
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