Hanau bekommt aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur des Bundes rund 51,85 Millionen Euro. Die Auszahlung erfolgt über das Land Hessen an die Kommunen. Eine zweite Tranche ist für 2029 vorgesehen, die genaue Höhe steht noch nicht fest.
Höhe und Verteilung der Mittel
Das Sondervermögen sieht für die hessischen Kommunen insgesamt 4,7 Milliarden Euro vor. Die Verteilung erfolgt in zwei Tranchen. Von der ersten Tranche in Höhe von insgesamt 3 Milliarden Euro erhält Hanau 51,849,014 Euro, so die Mitteilung des Landes. Für 2029 ist eine weitere Ausschüttung von rund 1,7 Milliarden Euro geplant, die auf Basis dann aktueller Einwohnerzahlen und Finanzkraftdaten verteilt werden soll.
Verwendungszwecke und Planung
Die Mittel dürfen kommunal vergleichsweise unbürokratisch ohne separate Förderrichtlinie eingesetzt werden. Benannt werden Investitionen in Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Verkehr und Städtebau, technische Infrastruktur, Bevölkerungsschutz, Sport, Gesundheit sowie Pflege. Die Stadtverwaltung betont, dass die Flexibilität angesichts hoher Investitionsbedarfe und knapper Haushalte von Vorteil sei. Oberbürgermeister Claus Kaminsky bewertete die Zuweisung als Bestätigung der Entscheidung zur Kreisfreiheit und betonte den zusätzlichen Handlungsspielraum für dringend notwendige Investitionen.
Finanzielle Wirkung der Kreisfreiheit
Nach städtischen Berechnungen und Angaben des Hessischen Städtetags hätte Hanau ohne Kreisfreiheit als kreisangehörige Sonderstatusstadt mit einem Kontingent von etwa 35 bis 36 Millionen Euro rechnen können. Durch den Status als kreisfreie Stadt stehen damit nach diesen Rechnungen rund 16 Millionen Euro mehr für Investitionen zur Verfügung. Die Stadt sieht in der Differenz konkrete Mittel für Schulen, Kitas, Straßen, Sicherheit und weitere Bereiche, die die Lebensqualität beeinflussen.
Verwaltungspolitische Folgen
Seit dem 1. Januar 2026 ist Hanau offiziell kreisfrei. Damit übernimmt die Stadt zusätzliche Zuständigkeiten etwa in den Bereichen Feuerwehr und Rettungsdienst, Katastrophenschutz sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz. Das für die rechtliche Umsetzung notwendige Landesgesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2026 vom Hessischen Landtag verabschiedet werden. Unabhängig davon kann die Stadt bereits mit der konkreten Planung der vorgesehenen Investitionsvorhaben beginnen.
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