Seit Samstag, 7. Februar, gelten in Deutschland erhöhte Gebühren für den neuen Personalausweis. Volljährige Antragstellende zahlen künftig 46 Euro statt bisher 37 Euro. Für Jugendliche und junge Erwachsene unter 24 Jahren steigt die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.
Was sich konkret ändert
Die Anpassung betrifft die regulären Gebühren für die Ausstellung des Personalausweises. Die Gebühr für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, wurde um 9 Euro angehoben. Für Antragstellende, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Erhöhung 4,80 Euro. Die neuen Sätze gelten ab dem genannten Datum für alle Neuausstellungen und beantragte Ersatzpapiere, sofern die zuständigen Stellen die Gebühr entsprechend berechnen.
Rechtliche Grundlage und Begründung
Die Erhöhung wurde durch eine Verordnung des Bundesinnenministeriums festgelegt. Dem vorausgegangen ist eine Zustimmung des Bundesrates. Als Begründung nennt das Innenministerium gestiegene Herstellungskosten der Ausweise, einen erhöhten Verwaltungsaufwand, neue Sicherheitsstandards und den Ausbau digitaler Prozesse.
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