Freitag, 06.03.2026

Hanau schreibt Konzession für Carsharing aus und peilt Start im Herbst an

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Die Stadt Hanau hat die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein Carsharing Angebot angekündigt. Stadträtin Isabelle Hemsley will den entsprechenden Beschluss in der ersten regulären Sitzung der neuen Stadtverordnetenversammlung vorlegen. Ziel der Stadtverwaltung ist es, noch im Herbst die ersten Carsharingfahrzeuge in Betrieb zu nehmen und das Angebot nach und nach auf alle Stadtteile auszuweiten.

Stadt schafft Rahmen, betreibt nicht selbst

Die Kommune will nicht selbst Betreiberin des Dienstes werden, sondern die rechtlichen Voraussetzungen schaffen und geeignete Flächen im öffentlichen Raum bereitstellen. Dazu gehört die Festlegung der Sondernutzungsgebühren für zugeordnete Stellplätze. Mit attraktiven Rahmenbedingungen will Hanau Anbieter anlocken.

Der künftige Konzessionsnehmer soll eigenverantwortlich in Fuhrpark, Technik, Personal und die Einrichtung der Stellplätze investieren. Im Gegenzug erhält er die Einnahmen aus dem Betrieb und trägt die wirtschaftlichen sowie technologischen Risiken.

Rechtliche Vorgaben und Laufzeit

Als Grundlage für das Vergabeverfahren nennt die Stadt das Carsharinggesetz CsgG sowie das Hessische Straßengesetz. Das Carsharinggesetz enthält bundeseinheitliche Regeln zur Bevorrechtigung von Carsharingfahrzeugen und schreibt unter anderem vor, dass Sondernutzungserlaubnisse zeitlich befristet werden müssen. Die maximale Laufzeit beträgt demnach acht Jahre.

Hanau will die Konzession ebenfalls befristen und die genaue Laufzeit im Rahmen der Ausschreibung festlegen. Innerhalb des zulässigen Rahmens soll eine längere Vertragsdauer dem künftigen Betreiber Planungssicherheit bieten, da das Angebot schrittweise erweitert und weiterentwickelt werden soll.

Vorbereitungen, Markterkundung und Ausblick

Vor der Ausschreibung wurden nach Angaben der Stadt in den vergangenen Monaten vertragliche und rechtliche Rahmenbedingungen geklärt, eine umfassende Markterkundung durchgeführt und Standortfragen mit dem Bundesverband Carsharing erörtert. Hemsley betont, dass Carsharing ein wichtiger Baustein für eine moderne und nachhaltige Mobilität sei und den öffentlichen Verkehr ergänze sowie den Bedarf an privaten Zweit oder Drittwagen verringern könne.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Einrichtung eines funktionierenden Carsharing Angebots komplexer ist, als es in der öffentlichen Wahrnehmung oft erscheine. Neben Straßenrecht sind auch vergaberechtliche Fragen zu beachten. Der Start soll voraussichtlich in kleinerem Umfang erfolgen. Wie viele Fahrzeuge und welche Standorte zum Beginn tatsächlich vorgesehen sind, wird das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens zeigen.

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