Die Stadt Hanau hat die Vergabe der Ganztagsbetreuung an allen 16 städtischen Grundschulen abgeschlossen und bereitet sich damit auf den ab dem Schuljahr 2026/27 gestaffelt geltenden Rechtsanspruch vor. Die abgeschlossenen Verträge laufen zunächst bis zum Schuljahr 2029/30 mit der Möglichkeit, sie zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern, sodass eine maximale Vertragsdauer von acht Jahren möglich ist.
Vergabe und zuständige Träger
Die Betreuungsleistungen wurden im wettbewerblichen Verfahren als Dienstleistungskonzession für jede Schule separat ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielten drei freie Träger, die jeweils für mehrere Schulen zuständig sind. Der Arbeiter Samariter Bund e. V. übernimmt die Betreuung an der August Gaul Schule, der Brüder Grimm Schule, der Eichendorff Schule, der Gebeschusschule, der Geschwister Scholl Schule, der Heinrich Heine Schule, der Theodor Heuss Schule und der Tümpelgarten Schule. Kaleidoskop e. V. ist für die Erich Kästner Schule, die Friedrich Ebert Schule, die Limesschule, die Pestalozzischule und die Wilhelm Geibel Schule zuständig. Die Kathinka Platzhoff Stiftung betreut die Anne Frank Schule, die Robinsonschule sowie die Schule im Pioneerpark.
Alle 16 Schulkonferenzen haben der jeweiligen Trägerzuweisung nach den gesetzlich vorgesehenen Mitwirkungsrechten zugestimmt. Auch Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossen die Vergabe, im Fall der Stadtverordnetenversammlung einstimmig.
Ziel und organisatorische Umsetzung
Hintergrund der Vergabe ist der stufenweise eingeführte bundesweite Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Ab August 2026 gilt er zunächst für Erstklässler, in den folgenden Jahren wird er bis zur vierten Klasse ausgeweitet. Die Stadt betont, dass die externe Einbindung bewährter Träger erforderlich ist, weil die Schulen das Angebot nicht mit eigenem Personal leisten können.
Nach Angaben der Verwaltung soll die Vergabe Planungssicherheit für Schulen, Träger und Eltern schaffen und gleichzeitig eine verlässliche und qualitativ ausgerichtete Betreuung ermöglichen. Die vertraglichen Laufzeiten und Verlängerungsoptionen seien so bemessen, dass Kontinuität bei gleichzeitiger Flexibilität gewährleistet werde.
Finanzierung und politische Forderungen
Die Stadt mahnt zugleich eine auskömmliche Finanzierung an. Bürgermeister und Schuldezernent Dr. Maximilian Bieri bezeichnete den Rechtsanspruch als einen Meilenstein für Familien, wies aber auch auf erhebliche organisatorische und finanzielle Herausforderungen für die Kommunen hin. Hanau unterstützt die Forderung des Deutschen Städtetages, die vom Bund im Ganztagsförderungsgesetz vorgesehenen Mittel vollständig an die Kommunen weiterzuleiten.
Die Stadt verlangt darüber hinaus, dass das Land Hessen die Bundesmittel nicht nur weiterreicht, sondern zusätzliche Mittel bereitstellt. Nach Auffassung der Stadt ist eine vollständige Weiterleitung der Betriebskosten für die Umsetzung des Anspruchs unerlässlich, weil die Kommunen bereits jetzt hohe Anstrengungen leisten und vielfach in einer finanziell angespannten Lage handeln.
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