Die Stadt Dreieich hat kurz vor dem Jahreswechsel zu einem vorsichtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk aufgerufen und auf bestehende Verbote hingewiesen. Hintergrund sind vor allem der Schutz von Menschen, denkmalgeschützten Gebäuden und Tieren sowie die Vermeidung von Bränden.
Geltende Verbote in der Nähe sensibler Einrichtungen
Nach Angaben der Stadt ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ohne Ausnahme gesetzlich verboten, wenn es in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen geschieht. Auch rund um Fachwerkhäuser ist das Zünden von Feuerwerk nicht zulässig. Diese Regelungen bestehen bereits seit Jahren und sollen Gefährdungen für Bewohnerinnen und Bewohner minimieren.
Besonderer Schutz der Dreieichenhainer Altstadt
Die Verwaltung hebt die Dreieichenhainer Altstadt als besonders schutzbedürftigen Bereich hervor. Der Erste Stadtrat Holger Dechert betont, dass ein durch Feuerwerk entstehender Brand nicht nur Menschen gefährde, sondern auch ideelle und materielle Werte zerstören könne. Die vielen restaurierten Fachwerkhäuser und das historische Ambiente müssten bewahrt werden.
Appell an Bewohnerinnen und Bewohner
Zusätzlich bittet die Stadt um Rücksicht auf Tiere. Im Umfeld entsprechender Gebäude, in Höfen, Anlagen, insbesondere in der Nähe des Tierheims und in Naturschutzgebieten, sollte kein Feuerwerk gezündet werden. Die Verwaltung macht deutlich, dass es dabei nicht vorrangig um ordnungsrechtliche Maßnahmen gehe, sondern um eine Sensibilisierung der Bevölkerung zum Schutz von Menschen, Tieren und Gebäuden.
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