In verschiedenen Bundesländern Deutschlands sorgt die Einführung von Verfassungstreueerklärungen für Bewerber im juristischen Vorbereitungsdienst für Diskussionen. Das Ziel ist es, Extremisten von der Justizausbildung auszuschließen und die Werte des Rechtsstaates zu bewahren.
In Bundesländern wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ist es bereits erforderlich, dass Bewerber eine Verfassungstreueerklärung abgeben. Dennoch zeigt ein Fall, dass selbst Bewerber mit verfassungsfeindlicher Gesinnung nicht grundsätzlich von der Justizausbildung ausgeschlossen werden. Ein solcher Bewerber wurde abgelehnt, klagte jedoch erfolgreich bis zum Bundesverwaltungsgericht und übt heute den Beruf des Rechtsanwalts aus.
Die Uneinheitlichkeit der Regelungen zur Verfassungstreue in den Ausbildungsgesetzen der Bundesländer führt zu einer Debatte über einheitliche Kriterien für die Aufnahme ins Referendariat und die Zulassung als Rechtsanwalt. Es wird die Forderung nach einer einheitlichen gesetzlichen Regelung zur Verfassungstreue laut, um Extremisten konsequent von der Justizausbildung fernzuhalten und die Integrität der Justiz zu gewährleisten.
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