Ein Flugzeug einer österreichischen Airline wurde kurz vor der Landung in Rumänien von einem Blitz getroffen, was zu einer Überprüfung der Sicherheit und einer daraus resultierenden Verspätung des geplanten Weiterflugs führte. Ein betroffener Fluggast forderte gemäß der Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung in Höhe von 400 Euro.
Der Europäische Gerichtshof hat in einem wichtigen Urteil festgestellt, dass ein Blitzeinschlag in ein Flugzeug als außergewöhnlicher Umstand betrachtet werden kann. Die Fluggesellschaft muss nun nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um eine große Verspätung zu vermeiden. Aufgrund dieser Entscheidung sind betroffene Passagiere nicht berechtigt, Entschädigungen von der Airline zu verlangen, wenn strenge Kriterien erfüllt sind.
In Bezug auf die Definition von außergewöhnlichen Umständen in der Europäischen Fluggastrechteverordnung unterstreicht dieses Urteil die Bedeutung eines klaren Rahmens für potenzielle Entschädigungsansprüche in der Luftfahrtbranche. Letztendlich wird es dem österreichischen Gericht obliegen, die spezifischen Umstände dieses Falles zu bewerten und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.

