Arbeitsministerin Bas kündigte an, dass das Bürgergeld im kommenden Jahr voraussichtlich auf dem gleichen Niveau wie in diesem Jahr bleiben wird. Die Regelbedarfe für Bürgergeldempfänger sollen damit bei 563 Euro im Monat für Alleinstehende und je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro für Kinder bleiben. Nach einem Inflationsausgleich in den Jahren 2023 und 2024 steht in diesem Jahr eine Nullrunde bevor. Mit insgesamt 5,5 Millionen Bürgergeldempfängern, von denen knapp vier Millionen erwerbsfähig sind, beliefen sich die Zahlungen im vergangenen Jahr auf beachtliche 47 Milliarden Euro.
Um wirtschaftliche Zwänge im Bundeshaushalt zu begegnen, plant Arbeitsministerin Bas zusätzlich schärfere Sanktionen, insbesondere bei Terminversäumnissen. Diese Maßnahmen sind Teil eines Reformpakets für die Sozialversicherungssysteme, das auch das Bürgergeld betrifft. Während die Union und SPD unterschiedliche Positionen zur Zukunft des Bürgergeldes vertreten, sind sich beide Parteien einig in ihrem Streben nach Reformen.
Bundeskanzler Merz fordert indessen weitreichende Veränderungen im Sozialsystem, betont die Notwendigkeit von Einschnitten und sieht darin einen Weg, um kommenden Generationen Wohlstand und sichere Arbeitsplätze zu garantieren.
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